Beitritt, Satzung und Kosten
Als aktives Vollmitglied des Fischereivereins stehen Dir neben einem aktiven Vereinsleben viele Angelmöglichkeiten zur Verfügung.
Gewässer
Neben den eigenen Gewässern kannst Du über die automatische Mitgliedschaft im Mittelfränkischen Fischereiverband eine Jahreskarte für den Rhein-Main-Donau Kanal, sowie den Fränkischen Seenland beziehen.
Jahresbeiträge und Gebühren
Die Jahreskartenausgebe ffindet an der Jahreshauptversammlung sowie an den Tagen wie in der Vereinsinfo in unserem Vereinslokal in der "Frische Quelle" in Herzogenaurach, Würzburger Str. 28 angegeben statt.
Bankverbindung für Beiträge, Gebühren und Spenden
Kontoinhaber: Fischereiverein Herzogenaurach e.V.
Bank: Stadt- u. Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE07 7635 0000 0006 0083 43
BIC: BYLADEM1ERH
Aufnahmeanträge/ Satzung/ SEPA-Mandat sowie weitere Dokumente
sind über Dokumente/ Downloads
- Aufnahme
- Ordnungen zu finden.
Jahresbeiträge und Gebühren
Aufnahmegebühr (Erw.) | 250,00 € |
Jahresbeitrag für eigene Gewässer (Erw.) | 210,00 € |
Aufnahmegebühr für Jugend | 100,00 € |
Jahresbeitrag für eigene Gewässer | 70,00 € |
Jahresbeitrag für Gewässer Mittelfränkischer Fischereiverband (RMD-Kanal) | 40,00 € |
Kaution für Gewässerpflegedienst (Erw. & Jugend) | 150,00 € |
passives Mitglied (nur Erw.) | 50 € |
Tageskarten für passive Mitglieder | 10 € |
Angaben ohne Gewähr. | |
Die Kaution für den Gewässerpflegedienst von 6 (sechs) Stunden / Jahr wird erhoben für männliche Mitglieder, ohne Behinderungsgrad > 70%, sowie bei einem Wechsel von einer Jugendmitgliedschaft zu einer aktiven Vollmitgliedschaft.
Achtung ! Die Kaution wird herangezogen für nicht geleistete Arbeitsdienste (-stunden). Wird kein Arbeitsdienst in einem Jahr erbracht, werden hierfür 150,- € von der gestellten Kaution einbehalten.
Da die Kaution (für Gewässerpflegedienste) dann aufgebraucht ist, wird im neuen Vereinsjahr wieder eine Kaution von 150,- € abgebucht,
Bei Austritt aus dem Verein wird die Kaution auf Wunsch zurückerstattet sofern keine Abzüge für nicht geleisteten AD oder ein Verstoß vorliegen. Die Kaution kann jedoch auch gerne gespendet werden, eine entsprechende Quittung wird ausgestellt.
Bitte beim Arbeitsdienst daran denken:
a) diesen zu dokumentieren bzw. bestätigen lassen beim Arbeitsgruppenleiter !
b) sich auch selbst um einen Arbeitsdienst zu kümmern !
Die Verpflichtung liegt hier beim Vereinsmitglied, nicht beim Verein !