Fischereiverein Herzogenaurach e.V.
 

Reiche Ebrach

An der reichen Ebrach, haben die Mitglieder des Fischereivereins Herzogenaurach an gleich zwei Flussabschnitten die Möglichkeit, fischen zu gehen. Die Grenzen hierfür sehen wie folgt aus:
1. Flussabschnitt (Lempenmühle bis Pommersfelden):
Lempenmühle (49.751007, 10.789639) > obere Grenze (Achtung: Laichschutzgebiet beachten!)
Mühlweg (49.76676, 10.81696) > untere Grenze

2. Flussabschnitt (Schlüsselau bis Röbersdorf)
Schlüsselau (49.79090, 10.90825) > obere Grenze
Röbersdorf (49.79873, 10.92204) > untere Grenze


Wichtige Infos zur Fischereiausübung an der Reichen Ebrach:

Information der Verordnung zur Ausführung des Bayrischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)Betreffend Bezirk Oberfranken:

  1. In der Ebrach gefangene Waller dürfen nicht zurückgesetzt werden
  2. In der Ebrach sind ganzjährig geschont: Der Nerfling, die Nase, die Elritze, die Rotfeder, der Steinkrebs.
  3. Folgende Schonmaße weichen von den gewohnten ab: Rutte -> 40cm, Bachsaibling -> 26cm
  4. Die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die auch zur Auslotung von Wassertiefen dienen können, sind in der Ebrach verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Oberfranken.
  5. Fischereiberechtigten und zur Ausübung der Fischerei Befugten wird empfohlen, das Vorkommen nicht heimischer Arten, wie z.B. Signalkrebs, Kamberkrebs, Marmorierte Grundel, Schwarzgrundel, Zwergwels, Giebel, Silberkarpfen, Graskarpfen, Marmorkarpfen an die Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Oberfranken Tel: (09 21) 6 04-14 68 oder dem Vereinsvorstand zu melden.
    -> Gefangene Exemplare der genannten Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden!

Zuwiderhandlung kann mit einer Strafe von bis zu 5.000€ belegt werden!